09. Januar 2019
Das Regierungspräsidium Tübingen (RP TÜ) hat unsere Widersprüche gegen die Baugenehmigung für die Windkraftanlagen auf dem Schellenberg abgelehnt. Einzelheiten können in dem pdf-Dokument (rechts nachlesen).
Der Vorstand des Vereins Zukunft Natur e.V. führt derzeit eine Auswertung durch und wird mit dem Rechsanwalt sowie im Ausschuss beraten. Danach werden wir Sie eingehend informieren.
Den Bericht der Schwäbischen Zeitung vom 22.01.2019 finden Sie hier, auf der Seite ganz unten.
29. Januar 2019
Der Verein Zukunft Natur e.V. legt beim Landtag BW eine Petition zu den Windkraftanlagen bei Bad Saulgau ein (s. rechts).
Wir kritisieren darin insbesondere die mangelhafte Fachaufsicht des Regierungspräsidiums Tübingen, obwohl - im Bereich des Artenschutzes - wesentliche Mängel in der Baugenehmigung
offensichtlich bekannt und aktenkundig sind.
08. Februar 2019
Die außerordentliche Mitgliederversammlung beschließt, Klage im Hauptsacheverfahren einzureichen. Das Spendenziel für die Finanzierung der Ausgaben in I. und II. Instanz kann erreicht werden.(weiterlesen)
13. Februar 2019
Unsere Anwälte reichen im Namen von Willi Dirlewanger Klage im Hauptsacheverfahren gegen die Baugenehmigung der Windkraftanlagen am Schellenberg ein.
Eine CEF-Maßnahme (continuous ecological funktionality-measure that ensure the continued ecological functionality) ist in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Sigmaringen vom 23.12.2016 ausdrücklich vorgeschrieben. Sie betrifft einen Baumfalkenbrutplatz in 300 m Entfernung von der WEA 1. CEF-Maßnahmen sind vor dem Eingriff umzusetzen und müssen gegenüber der Genehmigungsbehörde Landratsamt Sigmaringen nachweislich erfolgreich sein. Fachgutachten des Investors konnten die Umsiedelung in Ersatzhorste im Jahr 2017 und 2018 nicht bestätigen. Vielmehr wurden Baumfalken am alten Brutplatz in diesen Jahren weiter beobachtet. Ergo ist eine wesentliche Voraussetzung für den Baubeginn nicht gegeben.