Februar 2016
Zukunft Natur e.V. bittet das Landratsamt Sigmaringen, einen möglichen Bauantrag in einem förmlichen Verfahren nach § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz unter Beteiligung der Öffentlichkeit und nicht nach dem vereinfachten Verfahren nach § 19 zu behandeln.
Das Landratsamt antwortet (s. rechts):
Damit wäre ein öffentliches Verfahren nicht möglich.
März 2016
Im März 2016 wird uns offiziell bekannt, dass die Firma Uhl aus Ellwangen (http://www.uhl-windkraft.de/) den Zuschlag bei dem Ausschreibungsverfahren des Landesforstes auf dem Schellenberg bei Steinbronnen für Windkraftanlagen erhalten hat. Die Firma Uhl hat bereits mit entsprechenden Planungen und Untersuchungen vor Ort (Artenschutz) begonnen.
Der Verein Zukunft Natur e.V. hat Firma Uhl umgehend auf folgendes hingewiesen, siehe rechts:
22. April 2016
2. Mitgliederversammlung (hier finden Sie Auszüge aus dem Protokoll und der Präsentation). Bei der Versammlung wird auch der
mögliche weitere Verfahrensablauf erläutert:
30. Mai 2016
Mitglieder von Zukunft Natur e.V. beobachten Vermessungsarbeiten zur Einmessung der geplanten Windkraftanlagen auf dem Schellenberg.
30. Mai 2016
Mit anwaltlichem Schreiben fordern Angrenzer und benachbarte Grundstückseigentümer beim Landratsamt Sigmaringen, nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzt (UmwRG), an dem Baugenehmigungsverfahren beteiligt zu werden (Auszug s. rechts).
Damit soll das Ziel von Zukunft Natur e.V., in dem Verfahren (über die Nachbarn) beteiligt zu werden, erreicht werden.
"Dem Verein Zukunft Natur e.V. liegen wichtige artenschutzrechtliche Dokumente ... vor, aus denen das hohe Konfliktpotential zwischen Windkraftnutzung und Natur- und Artenschutz deutlich wird. Diese wurden im Zuge einer Bauleitplanung der Stadt Bad Saulgau erarbeitet. ... Die in den Dokumenten getroffenen Feststellungen sind ... auch im laufenden Verfahren uneingeschränkt gültig. Diese Unterlagen stellen wir Ihnen zur Verfügung und bitten Sie, diese bei Ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen."
22. Juli 2016
Das Baugenehmigungsverfahren für 3 Windenergieanlagen mit einer Höhe von insgesamt 217 m wird weiterhin nicht öffentlich behandelt. Die Angrenzer wurden informiert und zur Angrenzeräußerung aufgefordert (s. rechts).
Wir bitten alle Bürger, die ein ähnliches Schreiben erhalten haben uns zu informieren. Der Verein Zukunft Natur wird Sie bei der Erstellung Ihrer Einwände unterstützen, dazu haben wir aber nur 4 Wochen Zeit.