20. Juli 2018
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) beschließt, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 07.09.2017 geändert wird und somit der Errichtung und dem Betrieb der drei Windräder auf dem Schellenberg vorläufig nichts mehr im Weg steht (Beschluss des VGH siehe rechts).
Artikel der Schwäbischen Zeitung hierzu (auf der Seite ganz unten)
06. August 2018
Der Verein Zukunft Natur e.V. gibt per Newsletter die folgende Erklärung heraus:
Wir möchten Sie über die Hintergründe des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Mannheim) (VGH) zu den Windkraftanlagen (WKA) auf dem Schellenberg bei Steinbronnen informieren.
1. Sachstand; sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung ist wiederhergestellt.
In oberster Instanz ist das für uns günstige Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG SIG) vom VGH grundlegend revidiert worden. Die aufschiebende Wirkung unserer Widersprüche, die wir nach der Baugenehmigung beim Regierungspräsidium Tübingen (RP TÜ) einlegten, ist damit wieder aufgehoben.
Die Fa. Uhl kann damit mit dem Bau der WKA am Schellenberg beginnen.
Die Urteilsbegründung des VGH ist stark an verfahrenstechnischen Aspekten ausgerichtet und dort in allen Punkten sehr eindeutig.
2. Die wesentlichen Gründe für die Aufhebung des Urteils des VG SIG
Das Urteil des VGH richtet sich also im Wesentlichen an Verfahrensregeln aus und geht kaum auf inhaltliche Missstände ein. Viele unserer Einwände sind aber rein sachlich immer noch gültig. Damit muss sich jetzt das RP TÜ in seiner Entscheidung über unsere Widersprüche auseinandersetzen.
3. Maßnahmen
- Wie schon bisher keine Zugeständnisse an die Fa. Uhl geben, wie z.B.: Durchlassrechte auf dem eigenen Grundstück verweigern.
- Sollte gebaut werden, jeden Verstoß dokumentieren und melden.
- Politiker ansprechen.
Wir möchten uns bei Ihnen allen dafür bedanken, dass Sie unsere Ziele durch vielfältige Maßnahmen und Spenden unterstützt haben. Wir bitten Sie auch weiterhin dazu zu stehen.
01. August 2018
Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. August 2018 bekannt:
Die Fa. Uhl erhält den Zuschlag für die WKA auf dem Schellenberg.
Zitat aus der Homepage der Bundesnetzagentur
(https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/BeendeteAusschreibungen/Ausschreibungen2018/Gebotstermin_01_08_2018/Gebotstermin_01_08_18_node.html):