04. Dezember 2014
Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie. (Stadtjournal Bad Saulgau 49/2014; Auszug s. rechts)
Die Auslegungsfrist endet am 30. Januar 2015. Also können bis zum 30.01.2015 Anregungen bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.
Dezember 2014
Wir erhalten Informationen darüber, dass ein neuer Investor Interesse an der Errichtung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet Bad Saulgau angemeldet hat.
11. Januar 2015
Beim Neujahrsempfang spricht BM Schröter auch zu diesem Thema.
Zitat aus Schwäbische Zeitung vom 12.01.15
"Windkraft wird aktuell
Viel Arbeit kommt für die Verwaltung und den Gemeinderat auch in Sachen Windkraft zu. Schröter teilte mit, dass es ein Antrag für den Bau einer Windkraftanlage außerhalb der im Flächennutzungsplan vorgesehenen Fläche geben werde. Und in Kürze werde, so Schröter, auf der südlichen Gemarkungsgrenze ein Baugesuch für vier Windkraftanlagen im von der Gemeinde Ostrach ausgewiesenen Gebiet im Wald zwischen Bachhaupten und Bolstern eingereicht."
26. Januar 2015
Unser Anwalt hat Einwendungen im Verfahren sachlicher Teilflächen-nutzungsplan Windenergie der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau / Herbertingen (Windenergieanlagen) der Stadtverwaltung Bad Saulgau vorgelegt.
269 betroffene Bürgerinnen und Bürger haben sich diese Einwendungen zu eigen gemacht und am 27. Januar ebenfalls bei der Stadtverwaltung vorgelegt.
26. März 2015
Sitzung Gemeinderat; TOP 3: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie, Entscheidung über die Fortsetzung des Verfahrens.
Der Gemeinderat hat beschlossen:
"Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen das Verfahren für einen "Teil-Flächennutzungsplan Windenergie" einzustellen."
Dieser Beschluss wurde danach durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau Herbertingen bestätigt.