09. Dezember 2013
Wir bitten den Regionalverband Bodensee Oberschwaben diese Kartierung zu berücksichtigen.
Nov 2013 - März 2014
Gespräche mit den Fraktionen und den Ortschaftsräten.
Februar 2014
Anhörung der Ortschaftsräte durch die Stadtverwaltung. Alle direkt betroffenen Ortschaftsräte waren einstimmig gegen die Planungsabsicht.
07. März 2014
Gründung des Vereins „Zukunft Natur“
11. März 2014
Gespräch mit den Fraktionsforsitzenden des Gemeinderates Bad Saulgua
13. März 2014
Gemeinderat billigt den sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie Steinbronnen.
In dieser Sitzung stellt die CDU Fraktion einen Antrag auf Einhaltung erhöhter Abstände. Dieser wurde vertagt.
Ende März 2014
Der Verein Zukunft Natur e.V. beauftragt einen Rechtsbeistand.
01. April 2014
Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau Herbertingen billigt den Plan
08. Mai 2014
Sitzung Gemeinderat Bad Saulgau im Stadtforum Bad Saulgau.
Dabei TOP 9.: "Antrag der CDU-Fraktion vom 13.03.2014 - Überlassung öffentlicher Flächen zur Windkraftnutzung, Information zum Verfahrensstand."
Entgegen unserer Erwartungen wurde durch die Staddtverwaltung keine endgültige Stellungnahme zur Prüfung des Antrages durch das Regierungspräsidium abgegeben. Es wurde lediglich ausgesagt, dass die Stellungnahme später veröffentlicht wird.
Vermutlich soll das Thema aus dem Kommunalwahlkampf herausgehalten werden.
Platzhalter Antwort Regionalverband
Hierzu haben wir das folgende Positionspapier erstellt. Es wird im Register "Unsere Position" im Detail erläutert:
Die CDU-Fraktion hat den folgenden Beschlussantrag zur Nutzung von städtischen Grundflächen für Windenergieanlagenin den Gemeinderat
eingebracht:
Der Stadtrat der Stadt Bad Saulgau beschließt, dass die Nutzung der Windenergie auf städtischen Grundflächen an folgende Vorgaben gebunden ist:
a. Die Bereitstellung, Verpachtung oder der Verkauf von städtischen Grundflächen zur Nutzung der Windenergie ist nur möglich, wenn der Nutzer, Pächter oder Erwerber dieser Flächen sich vertraglich verpflichtet, einen Mindestabstand vom 10-Fachen der Nabenhöhe der geplanten Windkraftanlage zum nächstliegenden Wohngebäude, bei der Errichtung der Windenergieanlage, einzuhalten. Maßgeblich ist hier der Ist-Zustand am Tag der Beschlussfassung über die Flächenausweisung durch den Gemeinderat der Stadt Bad Saulgau.
b. Die angeführten Mindestabstände gelten auch für die Nutzung von städtischen Grundflächen als „Versorgungsflächen“, zum Beispiel bei Zufahrtswegen, Kabeltrassen, Sicherheitszonen usw., wenn die Windenergieanlage auf einem unmittelbar angrenzenden Grundstück errichtet wird.