Der Verein Zukunft Natur e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, gegen den Teilflächennutzungsplan Windkraft bei der Stadtverwaltung Bad Saulgau Einwendungen zu erheben. Diese
Einwendungen wurden auch von 269 betroffenen Bürgern als eigenständige Einwendung unterzeichnet. Diese Bürger haben die Einwendung, die sich die Argumentation der anwaltlichen
Einwendung zu Eigen macht, bei der Stadtverwaltung Bad Saulgau abgegeben.
Neben dieser anwaltlich formulierten Einwendung haben viele Bürger auch individuelle Einwendungen eingereicht.
Ein sehr lesenswertes Beispiel können Sie rechts herunterladen.
Der Gemeinderat Bad Saulgau hat am 26.03.2015 beschlossen:
"Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Saulgau/Herbertingen das Verfahren für den "Teil-Flächennutzungsplan
Windernergie" einzustellen."
Die Beschlussvorlage finden Sie hier auf der Seite ganz unten.
Als Gründe für diese Entscheidung wurden genannt:
- Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 30.01.15 erklärt, das der Flächennutzungsplan
in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig ist, weil:
+ der zu Grunde gelegte Teilregionalplan nicht verbindlich ist,
+ der Kirchenwald und andere Grundstücke nicht verfügbar sind,
+ der Windkraft nicht in substantieller Weise Raum geschaffen wird,
+ u.a.
- Eine Neuauflage der Planung erhebliche finanzielle Mittel binden würde,
- Auch ein genehmigter Teilflächennutzungsplan keine 100 % Rechtssicherheit gegen den
Bau von Windkraftanlagen an anderer Stelle geben würde ("Verspargelung").
Mit der Einstellung des Verfahrens haben wir das entscheidende Ziel unserer
Initiative erreicht.
Der Vorstand des Vereins Zukunft Natur dankt:
- Ihnen für Ihre Mitarbeit und Unterstützung unserer Initiative,
- den Spendern, die die Beauftragung unseres Anwaltes ermöglicht haben,
- ganz besonders dem Kirchengemeinderat Braunenweiler und allen Grundstücks-
eigentümern, die erklärt haben, dass sie ihr Grundstück nicht zur Verfügung stellen