Das Hauptargument der Stadtverwaltung, mit der Ausweisung einer Konzentrationszone einen Wildwuchs von WK-Anlagen im Stadtgebiet verhindern zu wollen, ist nicht
haltbar. Denn die im gesamten Stadtgebiet vorherrschenden Ausschluss- und Abstandsflächen (Begründung Kap. 5) bieten auch ohne Flächennutzungsplan für einen Wildwuchs überhaupt
keinen Raum.