Die Konzentrationszone reicht zu nahe an die Wohnbebauung heran.
Somit wirken die negativen Einflüsse wie Lärm, Schlagschatten, Wertminderung der Immobilien und Eiswurf direkt auf die Einwohner.
Die Ermittlung der Abstandswerte in der Begründung (Tab 3, S. 16) bezieht sich auf maximal 3 Anlagen, obwohl fünf Anlagen (Ziff. 5.2., S. 25) vorgesehen sind.
Als Abstand der Windräder zur Wohnbebauung ist zumindest das Zehnfache der Höhe der geplanten Windkraftanlagen zu fordern.
Unter den Suchbegriffen Windkraft, Lärm, Schlagschatten, Wertminderung der Immobilien und Eiswurf können Sie sich auf vielen Seiten im Internet ausführlich informieren.